Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Verträge über Automatisierung und Websiteentwicklung. Fassung vom 22. September 2026.
- Wer die Leistungen erbringt
-
Viacheslav Hordiienko
VCSLV — business automation systems
Montafonerstraße 3/9, 6771 St. Anton im Montafon, Österreich
UID ATU83584337
office@vcslv.at - Für wen sie gelten
- Ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG sind ausgeschlossen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen VCSLV — Viacheslav Hordiienko, Montafonerstraße 3/9, 6771 St. Anton im Montafon (im Folgenden „Auftragnehmer“) — und dem Auftraggeber.
Verträge kommen ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB zustande. Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG sind ausgeschlossen.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website veröffentlichte Fassung.
2. Vertragsabschluss
Angaben auf der Website sind kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Kontaktaufnahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Arbeit beginnt.
Für die Schriftform genügen E-Mail oder eine Nachricht in einem Messenger.
Ein individuelles Angebot ist 14 Tage gültig, sofern darin keine andere Frist genannt ist.
3. Leistungsumfang
Was im Einzelnen geschuldet wird, ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Beschreibungen auf der Website zeigen den typischen Umfang, ersetzen diese aber nicht.
Der Auftragnehmer betreibt das freie Gewerbe „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ nach der GewO. Rechts-, Steuer- und medizinische Beratung sind nicht Vertragsgegenstand.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Arbeitsbeginn werden gesondert vereinbart und mit einem Stundensatz von 150 € netto abgerechnet.
Dieser Satz gilt ausschließlich für Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus und ändert den Preis des Projekts selbst nicht. Der Auftragnehmer kann den Satz anpassen; für einen bereits bestätigten Auftrag gilt der zum Zeitpunkt der Bestätigung gültige Satz.
Der Auftragnehmer darf Subunternehmer beiziehen und bleibt für das Ergebnis verantwortlich.
4. Kostenlose Vorleistung
Vor der Beauftragung zeigt der Auftragnehmer eine Demonstration des künftigen Systems oder den Entwurf des ersten Bildschirms. Das ist kostenlos und für beide Seiten unverbindlich.
Die Rechte an diesen Materialien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Verwendung ohne Vertragsabschluss ist nicht gestattet.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt Texte, Bilder, Preise, Arbeitsregeln und die nötigen Zugänge rechtzeitig bereit.
Der Auftraggeber benennt eine Person, die Entscheidungen trifft und Rückmeldungen gibt.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die übergebenen Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
Rückmeldungen erfolgen binnen fünf Werktagen. Reagiert der Auftraggeber länger als 30 Tage nicht, darf der Auftragnehmer den bereits erbrachten Teil abrechnen und das Projekt abschließen.
6. Termine und Fristen
Die auf der Website und im Angebot genannten Fristen sind Richtwerte. Sie laufen ab dem Tag, an dem alle Materialien und Zugänge vorliegen.
Verbindlich ist eine Frist nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurde.
Verzögerungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte verschieben die Frist entsprechend.
7. Übergabe und Abnahme
Die Übergabe erfolgt, sobald das Ergebnis beim Auftraggeber in Betrieb ist: die Website unter seiner Domain erreichbar, das System in seinen Kanälen aktiv.
Verzögert sich der Start aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gilt die Übergabe fünf Werktage nach der schriftlichen Mitteilung der Fertigstellung als erfolgt.
Setzt der Auftraggeber das Ergebnis produktiv ein, gilt die Übergabe jedenfalls als erfolgt.
Unwesentliche Mängel hindern die Übergabe nicht; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
8. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto. Es kommen 20 % österreichische Umsatzsteuer hinzu.
Für die ersten drei Pilotprojekte je Leistungsbereich gilt ein Festpreis: Der genannte Betrag ändert sich nicht, auch wenn mehr Arbeit anfällt. Bei allen übrigen Projekten sind die genannten Beträge Mindestpreise.
Die Zahlung erfolgt in zwei Hälften: die erste bei Arbeitsbeginn, die zweite nach der Übergabe.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale für Betreibungskosten von 40 € nach § 458 UGB verrechnet.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Zurückbehaltung von Zahlungen sind nur bei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
9. Leistungen Dritter
Für den Betrieb werden Leistungen Dritter benötigt: Messenger, KI-Modell, Hosting, Domain. Diese zahlt der Auftraggeber gesondert, üblicherweise 20–60 € pro Monat.
Sämtliche Konten werden auf den Auftraggeber angelegt. Er bleibt auch nach Projektende deren Inhaber.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Preise und Bedingungen der Dienste Dritter. Stellt ein Dienst den Betrieb ein oder ändert seine Bedingungen, erfolgt der Umstieg als gesonderte Leistung.
10. Laufende Betreuung
Die laufende Betreuung wird monatlich verrechnet und umfasst die im Angebot genannten Leistungen: Aktualisierung von Preisen und Leistungen, Qualitätskontrolle der Dialoge, Anpassung der Abläufe und direkten Kontakt zum Auftragnehmer.
Der Betreuungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus werden gesondert verrechnet.
11. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, die Arbeitsergebnisse für die eigenen Zwecke zu nutzen.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer.
Beim Auftragnehmer verbleiben die Rechte an den eingesetzten Werkzeugen, Bibliotheken, wiederverwendbaren Bausteinen und am allgemeinen Know-how. Er darf diese in anderen Projekten einsetzen.
Für Komponenten Dritter — Schriften, Bibliotheken, KI-Modelle — gelten deren eigene Lizenzen, die der Auftraggeber einzuhalten hat.
Nach der Projektübergabe übergibt der Auftragnehmer sämtliche Zugänge.
12. Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nennen und die erbrachte Arbeit als Referenz zeigen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
Bei Pilotprojekten sind die Freigabe zur Veröffentlichung, eine ehrliche Bewertung und eine messbare Kennzahl nach einem Monat Betrieb die Gegenleistung für den reduzierten Preis. Werden sie verweigert, darf der Auftragnehmer das Projekt zum regulären Preis nachverrechnen.
13. KI-gestützte Systeme
Das System antwortet auf Grundlage einer Wissensbasis, die gemeinsam erstellt wird. Für die Richtigkeit der darin enthaltenen Preise, Leistungen und Regeln ist der Auftraggeber verantwortlich.
Die Antworten werden von einem Sprachmodell erzeugt und können im Einzelfall unzutreffend sein. Vollständige Fehlerfreiheit ist technisch nicht erreichbar und nicht Vertragsgegenstand.
Nach Art. 50 der KI-Verordnung der EU wird das System als digitaler Assistent gekennzeichnet, damit erkennbar ist, dass die Kommunikation nicht mit einem Menschen erfolgt.
Erklärungen, die das System gegenüber Kunden des Auftraggebers abgibt, werden dem Auftraggeber zugerechnet. Rechtlich bedeutsame Abläufe — Buchungsbestätigungen, Rabatte, Stornierungen — legt der Auftraggeber in Regeln fest, für die er selbst einsteht.
In den ersten zwei Wochen nach dem Start prüft der Auftragnehmer die Dialoge und korrigiert Ungenauigkeiten.
14. Datenschutz
Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Die Daten der Kunden des Auftraggebers liegen in Diensten, die auf den Auftraggeber angelegt sind. Er bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Die Information der eigenen Kunden über die Datenverarbeitung obliegt dem Auftraggeber.
15. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat das Ergebnis unmittelbar nach der Übergabe zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 UGB). Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
Der Auftragnehmer bessert zunächst nach. Erst wenn dies innerhalb angemessener Frist nicht gelingt, kann der Auftraggeber eine Preisminderung verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab der Übergabe.
Nicht umfasst sind Störungen durch Eingriffe des Auftraggebers, durch Ausfälle von Diensten Dritter oder durch bestimmungswidrige Verwendung.
16. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Nicht ersetzt werden entgangener Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust und Ansprüche Dritter.
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Entgelt des betroffenen Auftrags begrenzt.
Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Der Auftraggeber hat für regelmäßige Sicherungen seiner Daten zu sorgen.
17. Verfügbarkeit
Der Betrieb hängt von Diensten Dritter ab. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird daher nicht zugesagt und ist nicht gesondert vereinbart.
Reaktionszeiten bei Störungen werden, soweit gewünscht, im Betreuungsvertrag vereinbart.
18. Vertraulichkeit
Die Parteien halten Geschäftsinformationen, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
Die Referenznennung nach Punkt 12 gilt nicht als Verletzung dieser Pflicht.
19. Beendigung
Der Auftraggeber kann ein Projekt vor der Übergabe beenden. Die bereits erbrachte Leistung wird anteilig verrechnet; die erste Teilzahlung wird nach Arbeitsbeginn nicht rückerstattet.
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, bei fehlender Mitwirkung oder wenn der Auftragsinhalt gegen geltendes Recht verstößt.
20. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen tritt eine zulässige Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Die russische und die englische Fassung dienen ausschließlich dem besseren Verständnis.