2026
| Anreise | Nächte | Betrag | 15 % |
|---|---|---|---|
| 03.10. | 3 | 360,00 | 54,00 |
| 10.10. | 2 | 240,00 | 36,00 |
| 17.10. | 4 | 480,00 | 72,00 |
| 24.10. | 3 | 360,00 | 54,00 |
| 31.10. | 5 | 600,00 | 90,00 |
| Summe | 17 | 2.040,00 | 306 € |
Beispiel mit erfundenen Buchungen, 120 € pro Nacht.
Für Pensionen, Ferienwohnungen und Hotels
Tragen Sie ein, wie viele Nächte Sie über Buchungsportale verkaufen und zu welchem Durchschnittspreis. Der Rechner zeigt die Provision pro Jahr und was es ausmacht, wenn ein Teil dieser Nächte direkt gebucht wird.
| Anreise | Nächte | Betrag | 15 % |
|---|---|---|---|
| 03.10. | 3 | 360,00 | 54,00 |
| 10.10. | 2 | 240,00 | 36,00 |
| 17.10. | 4 | 480,00 | 72,00 |
| 24.10. | 3 | 360,00 | 54,00 |
| 31.10. | 5 | 600,00 | 90,00 |
| Summe | 17 | 2.040,00 | 306 € |
Beispiel mit erfundenen Buchungen, 120 € pro Nacht.
Rechner
Laut ORF (August 2025) verlangt das in Österreich meistgenutzte Buchungsportal 12 bis 20 % Provision pro Zimmerbuchung. Der Rechner beginnt mit 15 %, Sie können 10 bis 25 % einstellen.
Eine Schätzung. Ihre Provision steht im Vertrag mit dem Portal, und nicht jede Buchung lässt sich auf direkt umstellen. Von der Ersparnis gehen die Kosten für Website, Buchungssystem und Ihre Zeit ab.
Provision im Jahr
3.600€rund 300 € im Monat · Umsatz über Portale 24.000 €
Stammgäste buchen direkt, wenn sie auf Ihrer Website den Preis für ihre Daten sehen.
Direkt buchen lassen
€828 €Preis für 3 Nächte
Anfragedirekt an Sie
Direkt buchen
Ob über Portal, Karte oder Empfehlung: Wer Ihren Namen sucht, soll Ihre eigene Website finden.
Der Gast sieht Ihre Preise und den Preis für seine Daten, samt Endreinigung.
Eine fertige Anfrage oder eine Buchung über Ihre Buchungsmaske. Fragen beantwortet ein Assistent, auch nachts.
Anzahlung und Rest gehen direkt an Sie. Keine Provision, bei Kartenzahlung nur die Gebühr des Zahlungsanbieters.
Im Bild ein erfundener Beispielbetrieb.
UWG · Anhang · Ziffer 32
„Das Verlangen eines Betreibers einer Buchungsplattform gegenüber einem Beherbergungsunternehmen, dass dieses auf anderen Vertriebswegen inklusive seiner eigenen Website keinen günstigeren Preis oder keine anderen günstigeren Bedingungen als auf der Buchungsplattform anbieten darf.“
Gilt nach § 1a Abs. 4 UWG jedenfalls als aggressive Geschäftspraktik. Eingefügt mit BGBl. I Nr. 99/2016. Gesetzestext im RIS
Rechtslage in Österreich
Seit der UWG-Novelle 2016 darf ein Buchungsportal Ihnen nicht vorschreiben, dass Ihre eigene Website nicht günstiger sein darf. Sie dürfen Gästen, die direkt buchen, einen Teil der gesparten Provision weitergeben: als niedrigeren Preis oder als bessere Bedingungen, etwa die Endreinigung inklusive.
Ob und wie viel, entscheiden Sie. Auf Ihrer Website kann das sichtbar stehen, im Preisrechner und in der Anfrage. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem Vertrag hilft die Wirtschaftskammer.
Ehrlich gerechnet
Provision sparen Sie nur, wenn die eigene Website den Gast auch abholt. Das kostet ebenfalls Geld, und das gehört in die Rechnung.
Mit einem Preisrechner für die Reisedaten. Sonst fragt der Gast lieber dort, wo er den Preis schon sieht.
Im Montafon arbeitet der Tourismusverband mit Deskline, dessen Buchungsmaske sich einbinden oder verlinken lässt.
Wer abends fragt, will nicht bis zum nächsten Vormittag warten. Das kann ein Assistent übernehmen.
Paket für Pensionen · Pilotpreis
3.900 €Festpreis, exkl. USt
Was andere Anbieter verlangen: Website-Preise in Vorarlberg. Für größere Häuser: Assistent für Hotels.
So sieht sie ausFragen
Laut ORF (August 2025) verlangt das in Österreich meistgenutzte Buchungsportal 12 bis 20 % Provision pro Zimmerbuchung. Ihren genauen Satz finden Sie in Ihrem Vertrag oder in der Abrechnung des Portals.
Ja. Nach dem UWG (Anhang Z 32 in Verbindung mit § 1a Abs. 4) ist es eine verbotene aggressive Geschäftspraktik, wenn eine Buchungsplattform von einem Beherbergungsbetrieb verlangt, auf anderen Vertriebswegen, auch auf der eigenen Website, keinen günstigeren Preis oder keine günstigeren Bedingungen anzubieten.
Mit dem Durchschnittspreis pro Nacht, den Sie eintragen. Ob Ihr Portal die Provision vom Preis mit oder ohne Steuern und Gästetaxe berechnet, steht in Ihrem Vertrag.
Nein. Der Rechner läuft nur in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch gesendet.
Das muss nicht sein. Portale bringen neue Gäste. Der Rechner zeigt, was es ausmacht, wenn ein Teil der Nächte direkt kommt, zum Beispiel von Stammgästen.
Weitere Ratgeber
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